Übersicht
Inhalt
Schuldock-Nutzungsbedingungen
Bedingungen für die Nutzung von Schuldock und den Zugriff auf externe pädagogische Angebote
(Stand: 22.01.2025)
1 Grundlagen
Die Behörde für Schule und Berufsbildung (im Folgenden „BSB“) stellt die Portallösung Schuldock mit ihren Grundlagenfunktionalitäten und angebundenen externen Angeboten und Anwendungen auf der Grundlage der nachfolgenden Nutzungsbedingungen zur Verfügung. Es gelten die einschlägigen Bestimmungen des Hamburgischen Datenschutzgesetzes, des Hamburgischen Schulgesetzes, der Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Schulwesen (sog. Schuldatenschutz-VO), die Richtlinie zur Nutzung privater Datenverarbeitungsgeräte und die gesetzlichen Regelungen des Straf- und Jugendschutzes sowie das Urheberrecht. Die Abkürzung BSB umfasst die Schulen der BSB als ihre Organisationseinheiten. Die BSB und die Schulen sind dabei als eine datenverarbeitende Stelle zu verstehen. Mit der (erstmaligen und jeder weiteren) Nutzung erkennt der Nutzer die jeweils geltenden Nutzungsbedingungen an und verpflichtet sich, die rechtlichen und sonstigen Rahmenbedingungen einzuhalten. Die BSB kann die Nutzungsbedingungen jederzeit ändern. Die Nutzungsbedingungen werden dem Nutzer elektronisch zur Verfügung gestellt und über Änderungen wird elektronisch informiert.
2 Leistungsbeschreibung
2.1 Das Portal Schuldock ermöglicht es Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern und pädagogischem Personal durch ein sogenanntes Single Sign On (SSO =“Einmalanmeldung“), mit ihren schulischen bzw. persönlichen Endgeräten auf verschiedene Lernanwendungen, Dienste etc. zuzugreifen. Für die Nutzung ist eine eindeutige Benutzerkennung erforderlich, die eine zweifelsfreie Identifizierung der Nutzerinnen und Nutzer ermöglicht. In Schuldock werden dafür die Identitäten der Nutzerinnen und Nutzer verwaltet. Schuldock stellt den Zugang zu verschiedenen Komponenten für die Unterrichtsgestaltung, die Zusammenarbeit und Kommunikation im pädagogischen Umfeld sicher, die von den Lehrkräften und dem sonstigen pädagogischen Personal (Beschäftigte) und von Schülerinnen und Schülern genutzt werden können.
Die Nutzung erfolgt freiwillig, soweit nicht anders durch die BSB geregelt.
Die Nutzung von Schuldock erfolgt für jede Schule nach den Vorgaben des Berechtigungskonzepts.
2.2 Um eine konfliktfreie Zuordnung der Identität im Schuldock zu einer realen Person sicherzustellen, erhält jeder Nutzer eine eindeutige Kennung in Form einer E-Mail-Adresse, die automatisch generiert wird.
Die Anmeldekennungen beinhalten die Zugangsberechtigung zu verschiedenen von der BSB bereitgestellten Anwendungen, für die jeweils eigene Nutzungsbedingungen gelten.
2.3 Die Nutzung von Schuldock durch Beschäftigte erfolgt dienstlich und für Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Schulverhältnisses.
2.4 Die Schulleitung kann mit Schuldock Inhalte allen oder Gruppen von Nutzern zugänglich machen. Sie ist dann für diese Inhalte verantwortlich.
2.5 Die BSB kann eduPort jederzeit und ohne Ansprüche der Nutzer einstellen oder ändern. Die BSB wird eine Einstellung 3 Monate vor der Einstellung elektronisch ankündigen, so dass der Nutzer seine Dateien und Daten vor der Einstellung übernehmen kann. Die BSB wird den Beschäftigten eine angemessene Lösung zur Übernahme dienstlicher Daten vor einer Einstellung zur Verfügung stellen. Die BSB kann von der 3 Monatsfrist abweichen, wenn dies erforderlich ist.
3 Benutzerverwaltung
3.1 Der Zugang zu Schuldock ist mit einer Authentifizierung verbunden. Die Benutzerkennung wird automatisch für jede Schule und für jeden Nutzer individuell erzeugt und ist zugleich die schulische E-Mail-Adresse. Sie wird durch ein maschinengeneriertes Kennwort gesichert, das der schulische Schuldock-Administrator den Nutzer/-innen aushändigt. Dieses Kennwort muss nach der ersten Anmeldung in ein persönliches Kennwort geändert werden. Mit der Übergabe des Erst-Kennwortes an den Nutzer, geht die Verantwortung für die Benutzerkennung und insbesondere der Schutz des persönlichen Kennworts an diesen über. Dementsprechend hat der Nutzer das Kennwort geheim zu halten und regelmäßig zu ändern. Eine Weitergabe seiner Zugangsdaten an andere Personen ist nicht erlaubt. Dies gilt ebenso für das Zugänglichmachen der Inhalte für nicht zugangsberechtigte Dritte (z. B. durch die Weitergabe der persönlichen Zugangsdaten). Der Nutzer muss sich nach der Nutzung (Session) von Schuldock abmelden, insbesondere bei Verwendung öffentlich zugänglicher PCs.
3.2 Anforderungen an Kennwörter für die Nutzung von Schuldock: Kennwörter müssen aus mindestens 10 Zeichen bestehen und jeweils mindestens eine Zahl, Groß- und Kleinbuchstaben und Sonderzeichen enthalten. Für die Fachliche Leitstelle ist eine 2FA vorgesehen.
Weiterhin darf ein neues Kennwort nicht identisch sein zu einem der letzten fünf verwendeten Kennwörter dieses Nutzenden.
3.3 Passwort-Self-Service:
In der Benutzerverwaltung kann der Nutzer eine durch ihn konfigurierbare externe E-Mail-Adresse für den Passwort-Self-Service hinterlegen. Im Bedarfsfall wird an diese Adresse ein Link mit Token zur Vergabe eines neuen Kennworts versandt.
Diese andere E-Mail-Adresse ist so zu schützen, dass keine andere Person einen Zugang zu dieser hat.
3.4 Wird ein Nutzer im Schuldock deaktiviert, so wird sein Benutzerkonto nach Ablauf von 180 Tagen vollständig gelöscht. Ein Anspruch auf die Aufbewahrung vorhandener Daten bzw. Dateien besteht seitens des Nutzers nicht. Innerhalb des o.g. Zeitraums besteht jedoch die Möglichkeit, den Nutzer temporär (z.B. zur Datensicherung) zu reaktivieren. Das Löschdatum verändert sich hierdurch nicht. Die BSB haftet nicht für etwaige Schäden, die durch die Löschung entstehen.
4 Datenschutz und Zugriff auf Daten durch die BSB
4.1 Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen des gesetzlichen Schulverhältnisses auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. §§ 98, 98b, 98c Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) in Bezug auf Schülerdaten sowie auf Basis von Art. 88 DSGVO i.V.m. § 10 Hamburgisches Datenschutzgesetz (HmbDSG) und § 85 Hamburgisches Beamtengesetz (HmbBG) verarbeitet. Die Verarbeitung von über die gesetzlichen Grundlagen hinausgehenden personenbezogenen Daten bedarf der vorherigen ausdrücklichen und schriftlichen Einwilligung des Inhabers der Daten, die den Zweck, die Art und den Umfang der Datenverarbeitung hinreichend informierend wiedergeben muss.
4.2 Derjenige, der über 4.1 hinaus Daten, insbesondere Bilder, in Schuldock einstellt, stellt sicher, dass die Einwilligung des Betroffenen vorliegt.
4.3 Zustimmung zur Verarbeitung der eigenen personenbezogenen Daten des Nutzers, die über 4.1 hinausgehen: Soweit ein Nutzer eigene personenbezogene und andere Daten in Schuldock eingibt, die über 4.1 hinausgehen, stimmt er mit der Eingabe zu, dass auch diese Daten in Schuldock verarbeitet werden dürfen.
4.4 Die BSB kann zur Erfüllung ihrer Pflichten und Aufgaben und bei technischen Maßnahmen, z. B. Updates, auf die Daten, die in Schuldock durch den Nutzer verarbeitet werden, zugreifen. Dabei ist es unerheblich, mit welcher Funktionalität, die Daten verarbeitet werden.
Der Zugriff der BSB erfolgt immer unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
4.5 Die BSB überprüft und kontrolliert Inhalte und Daten grundsätzlich nicht, behält sich jedoch das Recht vor, auf Inhalte und Daten, die über Schuldock zugänglich sind, ggf. unter Eingriff in das Fernmeldegeheimnis (s. Art. 10 Grundgesetz) Einsicht zu nehmen und Inhalte oder Dateien ggf. zu entfernen, wenn sie gegen diese Nutzungsbedingungen oder andere zwingende Rechtsvorschriften, insbesondere denjenigen des Straf-, Urheber- sowie Kinder- und Jugendschutzrechts verstoßen. Mit der Eingabe der Daten gemäß Ziffer 4.3 erklärt sich der Nutzer mit diesen Kontrollbefugnissen der BSB einverstanden.