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Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter schuldock.hamburg veröffentlichte Website der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung Hamburg.
Als juristische Person des öffentlichen Rechts im Sinne von Paragraph 2 des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (nachfolgend bezeichnet als HmbBGG) sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des HmbBGG sowie der Hamburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (nachfolgend bezeichnet als HmbBITVO) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 1 HmbBITVO in Verbindung mit den Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der BITV des Bundes, die auf der Grundlage von Paragraph 11 HmbBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen fand am 11.06.2025 statt und wird hier veröffentlicht:
Die Bewertung der einzelnen Prüfschritte richtet sich nach den Konformitäts-Vorgaben der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) für den Level AA, welche durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1339 Teil des Standards EN 301 549 sind.
Von Konformität kann bei den einzelnen Prüfschritten bereits dann gesprochen werden, wenn ein Prüfschritt mit „eher erfüllt“ bewertet wurde. Das bedeutet allerdings auch, dass Mängel, die die Nutzbarkeit des webbasierten Angebots für eine Gruppe von Menschen mit Behinderung merklich einschränken, mindestens mit „teilweise erfüllt“ bewertet und damit als „nicht konform“ eingestuft werden.
Keine Prüfschritte wurden mit „nicht BITV-konform“ bewertet
Folgende Prüfschritte wurden mit „BITV-konform“ bewertet
Eher erfüllt
9.1.4.4 Text auf 200 % vergrößerbar
Erfüllt
- 1.1.1a Alternativtexte für Bedienelemente
- 1.3.1a HTML-Strukturelemente für Überschriften
- 1.3.1b HTML-Strukturelemente für Listen
- 1.3.1d Inhalt gegliedert
- 1.3.1e Datentabellen richtig aufgebaut
- 1.3.1h Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar
- 1.3.2 Sinnvolle Reihenfolge
- 1.3.3 Ohne Bezug auf sensorische Merkmale nutzbar
- 1.4.1 Ohne Farben nutzbar
- 1.4.2 Ton abschaltbar
- 1.4.3 Kontraste von Texten ausreichend
- 1.4.5 Verzicht auf Schriftgrafiken
- 1.4.10 Inhalte brechen um
- 1.4.11 Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen ausreichend
- 1.4.12 Textabstände anpassbar
- 2.1.1 Ohne Maus nutzbar
- 2.1.2 Keine Tastaturfalle
- 2.2.1 Zeitbegrenzungen anpassbar
- 2.3.1 Verzicht auf Flackern
- 2.4.1 Bereiche überspringbar
- 2.4.2 Sinnvolle Dokumenttitel
- 2.4.3 Schlüssige Reihenfolge bei der Tastaturbedienung
- 2.4.4 Aussagekräftige Linktexte
- 2.4.6 Aussagekräftige Überschriften und Beschriftungen
- 2.4.7 Aktuelle Position des Fokus deutlich
- 2.5.2 Zeigergesten-Eingaben können abgebrochen oder widerrufen werden
- 2.5.3 Sichtbare Beschriftung Teil des zugänglichen Namens
- 3.1.1 Hauptsprache angegeben
- 3.2.1 Keine unerwartete Kontextänderung bei Fokus
- 3.2.2 Keine unerwartete Kontextänderung bei Eingabe
- 3.2.3 Konsistente Navigation
- 3.2.4 Konsistente Bezeichnung
- 3.3.1 Fehlererkennung
- 3.3.2 Beschriftungen von Formularelementen vorhanden
- 3.3.3 Hilfe bei Fehlern
- 4.1.1 Korrekte Syntax
- 4.1.2 Name, Rolle, Wert verfügbar
- 7 Benutzerdefinierte Einstellungen
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 24.01.2025 erstellt und zuletzt am 11.06.2025 überprüft.
Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter schuldock[at]bsfb.hamburg.de an.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach Paragraph 13 a HmbBGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.hamburg.de/schlichtungsstelle-behinderung.
So erreichen Sie die Schlichtungsstelle:
E-Mail: schlichtungsstelle-hmbbgg[at]soziales.hamburg.de
Post: Schlichtungsstelle HmbBGG
c/o Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA)
Dammtorstraße 14, 20354 Hamburg